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             Preisstabiliät und Zuverlässigkeit sind unsere Stärken!
Allgemeine Bedingungen für die Vermietung und Montage von Gerüsten der KALAN Gerüstbau GmbH & Co. KG  1. Allgemeines 1.1 Die Erstellung von Gerüsten und ihre Vermietung erfolgen grundsätzlich zu unseren nachstehenden Bedingungen und den in  der Ausschreibung enthaltenen technischen Erfordernissen. Darüber hinaus gelten- wenn nicht anders vereinbart- die  entsprechenden Bestimmungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) in der jeweils gültigen Fassung, die DIN 18451  (Richtlinien für Vergabe und Abrechnung der Gerüstbauarbeiten) mit Ausnahme der in Punkt 1.2 dieser ABG näher bezeichneten  und hiervon abweichenden Regelungen, die für das Gerüstbaugewerbe geltenden DIN- Normen und der  Unfallverhütungsvorschriften als vereinbart. Etwaige vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen verpflichten uns nicht,  sofern sie nicht mit unseren übereinstimmen. 1.2 Vertragsgrundlage ist die DIN 18451 mit Ausnahme der Punkte 3.7, 4.3.23 sowie 5.1.3, Satz 4, die mit gleichen Ziffern mit  folgenden inhaltlichen Abweichungen geregelt werden 3.7 3.7.1 Die Gerüste sind, in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen. Während der  Gebrauchsüberlassung übernimmt der Auftraggeber die Obhutspflicht und die Verkehrssicherungspflicht für die Gerüste 3.7.2 Sofern während der Gebrauchsüberlassung Veränderungen an diesem Zustand auftreten, hat der Auftragnehmer den  vertragsmäßigen Zustand auf Anforderung durch Auftraggeber wiederherzustellen. 3.7.3 Soweit die Wiederherstellung nicht aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat oder infolge natürlichen  Verschleißes erfolgt, hat der Auftraggeber die Kosten zu übernehmen. 4.3.23 Reinigen und Abräumen der Gerüste von grober Verschmutzung, Abfällen und Rückständen jeder Art, soweit der Abbau  und die Wiederverwendung ohne diese Vorleistungen nicht möglich sind. Das Gerüst ist besenrein zurückzugeben. 5.13 Bei Einrüstung von Teilflächen werden Aufmaßlänge und Aufmaßhöhe durch die zu bearbeitende Fläche bestimmt, dabei  kann die kleinste Aufmaßlänge jedoch nicht kleiner sein als die maximal zulässige Gerüstfeldweite nach DIN 4420, Teil 1 und Teil 2 in Abhängigkeit von Gerüstart und Gruppe oder entsprechend der vorgegebenen Gerüstfeldweite des verwendeten  Systemgerüstes, die Aufmaßhöhe wird von der Standfläche der Gerüste gerechnet… 1.3 Wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren Umständen gehindert werden,  die trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden können, so verschiebt sich der  Beginn der Gerüstarbeiten in angemessenem Umfang, wenn die Durchführung der Arbeiten nicht unmöglich wird. Verschiebt sich  der Arbeitsbeginn oder wird die Durchführung der Arbeiten aus den obigen Gründen unmöglich, so entfallen etwaige hieraus  hergeleitete Schadensersatzansprüche.  2. Auftragserteilung 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Deren Bindefrist beträgt 1 Monat. 2.2 Alle Bestellungen werden für uns erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung bindend, wenn ihr der Auftraggeber nicht  binnen drei Arbeitstagen nach ihrem Eingang schriftlich widerspricht, spätestens jedoch vor Arbeitsbeginn. Dergleichen gilt bei  mündlich bzw. fernmündlich erteilten Aufträgen. 2.3 Die Angebotsunterlagen bleiben unser Eigentum. 2.4 Unsere Angebote und die Auftragsannahme gehen, soweit nicht vorab schriftlich vereinbart, davon aus, dass die  Gerüsterstellung ohne erschwerende Umstände möglich ist. Folgende Umstände werden gesondert berechnet: 2.41 Fallendes, unebenes oder nicht verdichtetes Gelände. 2.42 Unzulängliche Zufahrtsmöglichkeiten zur Montagestelle. 2.43 Bauseits geforderte unübliche Verankerung des Gerüstes, Einsetzen von Befestigungsdübeln und ähnliches. 2.44 Beseitigung von Hindernissen wie Kabel, Leitungen und dergleichen sowie deren Absicherung. 2.45 Umhängen auf andere Verankerungspunkte, d. h. Umänderung der Gerüstbefestigungen nach Angabe nach Fertigstellung  der Gerüste. 2.46 Herstellung von Überbrückungen und Umbauten nach vertragsgemäßer Erstellung sowie jede Art von Planierarbeiten. 2.5 Im Angebot und Auftrag sind grundsätzlich nicht enthalten: 2.51 Aufstellen statischer Berechnungen zur Standfestigkeitsprüfung des Gerüstes und Anfertigen von Zeichnungen jeder Art. 2.52 Gebühren für Genehmigungen jeder Art, insbesondere polizeiliche An- und Abmeldungen, Kosten der Flächennutzung und  Baustellenbeleuchtung. 2.6 Auf der Baustelle vorhandene Kräne oder Aufzugsvorrichtungen dürfen von uns zum Transport unseres Gerüstmaterials  kostenlos genutzt werden. Die Baustelle muss mit LKW befahrbar sein. Im Bedarfsfall ist Kraftstrom 380/220 V einschließlich  Stromanschluss an der Baustelle kostenlos zur Verfügung zu stellen.  3. Benutzung des Gerüstes 3.1 Die Gerüste dürfen nur für den im Angebot angegebenen Zweck und stets nur nach Maßgabe der Gerüstordnung DIN 4420  benutzt werden. Zuwiderhandlungen entbinden uns von der Verantwortung für etwaige daraus entstehende Folgen. 3.2 Jede eigenmächtige Veränderung des Gerüstes sowie am Gerüst ist unzulässig. Verboten ist insbesondere das Entfernen  oder Umsetzen von Verankerungen und Verstrebungen, das Anbringen von Aufzügen und Planen, das Untergraben der Gerüste  und dergleichen. 3.3 Der Besteller hat das Gerüst nach Ablauf der Vorhaltezeit gereinigt zurückzugeben. Erforderliche Reinigungsarbeiten werden  gesondert berechnet. 3.4 Wie sind berechtigt, das Gerüst unentgeltlich zur Werbung für uns zu nutzen. 3.5 Der Mieter ist nicht berechtigt, unser Gerüst an Dritte weiterzuvermieten und trägt Haftung im Falle von Verlust oder  Beschädigung der Gerüste.  4. Aufmaß und Abrechnung 4.1 Diese erfolgen nach der VOB DIN 18451. In der Auftragssumme sind die Kosten für Auf- und Abbau der Gerüste, An-und  Abtransport des Materials sowie die vereinbarte Gerüstvorhaltung enthalten. Bei längerer Vorhaltung der Gerüste gilt der  vereinbarte Mietzins pro Verlängerungswoche. 4.2 Bei Abschluss eines Pauschalvertrages gilt der veranschlagte Pauschalnettopreis.  5. Zahlungsbedingungen 5.1 Mit Nutzungsbeginn der Gerüste werden die vertraglich vereinbarten Zahlungen zu 100% fällig. Die Rechnungen sind zahlbar  innerhalb von 4 Wochen netto oder innerhalb von 2 Wochen abzüglich vereinbarten Skontoabzuges. Dergleichen gilt für  Schlussrechnungen. 5.2 Die Zurückbehaltung von Zahlung oder Aufrechnung wegen irgendwelcher Ansprüche des Mieters ist nur im Hinblick auf  Ansprüche und Forderungen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 5.3 Kommt der Mieter mit der Zahlung des jeweils fälligen Rechnungsbetrages länger als 10 Tage in Verzug, so ist der jeweils  fällige Betrag mit 6 % jährlich zu verzinsen. 5.4 Kommt der Mieter mit der Bezahlung unseres Rechnungsbetrages länger als einen Monat in Verzug, so sind wir berechtigt,  das Vertragsverhältnis unverzüglich fristlos zu kündigen und auf Kosten des Mieters das Gerüstmaterial unverzüglich abzubauen  und abzutransportieren. In diesem Fall werden alle Forderungen- gleich aus welchem Rechtsgrund – sofort fällig. Ausstehende  Leistungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – brauchen wir nur noch gegen Vorauszahlung oder erste Sicherheiten  auszuführen. Gleiches gilt, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die  Kreditwürdigkeit des Mieters zu mindern. Werden uns die Sicherheiten innerhalb der gesetzten Frist nicht nachgewiesen, können  wir von allen bestehenden Verträgen zurücktreten, oder ihre Erfüllung ablehnen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung  verlangen. 5.5 Ist der Besteller nicht der Bauherr, so gilt seine Forderung gegen den Bauherrn in Höhe unseres Rechnungsbetrages  erfüllungshalber an uns abgetreten. Wir sind berechtigt, diese Abtretung nach Fälligkeit offenzulegen. 5.6 Gutschriften über Schecks gelten mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Es werden  keine Wechsel akzeptiert.  6. Pflichten des Bestellers 6.1 Der Besteller hat die Genehmigung für Arbeiten auf fremden Grundstücken oder Gebäuden sowie für den Zutritt zu  Wohnungen vor der Gerüsterstellung einzuholen. 6.3 Wird ein Gerüst beschädigt, ohne dass wir dies zu vertreten haben oder ohne, dass die Gefahr für die Beschädigung von dem  Gerüst ausgegangen ist, so hat der Besteller den Materialneuwert zuzüglich der Kosten für die Beschaffung zu erstatten. 6.4 Der Besteller haftet für ausreichende Baustellenbeleuchtung sowie rechtzeitiges Ein – und Ausschalten bzw. Anzünden und  Löschen der Lampen. 6.5 Reklameschilder dürfen nur mit unserer besonderen Genehmigung an den Gerüsten angebracht werden. Eine bau – oder  sicherheitspolizeiliche Haftung wird jedoch nicht übernommen. 6.6 Der Besteller hat miet- oder leihweise überlassene Geräte und Gerüstteile auf dem Lagerplatz des Auftragnehmers abzuholen  und in eiwandfreiem Zustand wieder abzuliefern. Etwa notwendige Reparaturen gehen zu Lasten des Bestellers.  7. Mängelrügen Offensichtliche Mängel müssen spätestens am 3. Werktag nach Gebrauchsüberlassung des Gerüstes schriftlich beim  Auftragnehmer gerügt werden. Versteckte Mängel sind sofort nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.  8. Schadenersatz Für Schäden, die beim Auf- oder Abbau oder sonstigen Gelegenheiten nachweislich von unseren Monteuren schuldhaft  verursacht werden, haften wir im Rahmen der Leistungen unseres Haftpflichtversicherers. Solche Schäden sind uns innerhalb  von 3 Tagen schriftlich anzuzeigen. Schäden an Werbeanlagen, Lichtreklamen und Neonröhren, an Antennen sowie auf Dächern, falls dort Gerüste aufgestellt  werden müssen, sowie solche die beim Anbringen von Verankerungen entstehen, sind hiervon nicht gedeckt. Für diese und  andere Schäden, die den Leistungsumfang unseres Haftpflichtversicherers überschreiten, sind wir nur in den Fällen zum Ersatz  verpflichtet, in denen wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.  9. Freigabe von Gerüsten zum Abbau 9.1 Die Freigabe zum Gerüstabbau hat schriftlich zu erfolgen. Mündliche oder fernmündliche Abmeldungen müssen vom Besteller  unverzüglich bestätigt werden. Die Vorhaltezeit (Standzeit) endet frühestens 3 Werktage nach Eingang der schriftlichen Freigabe  beim Auftragnehmer. 9.2 Können freigemeldete Gerüste aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht innerhalb von 3 Werktagen abgebaut  werden, so verlängert sich die Vorhaltezeit bis zum endgültigen Abbau. Dies ist uns schriftlich mitzuteilen.  10. Nebenabreden Sämtliche Vereinbarungen, die von diesen Vertragsbedingungen abweichen sowie Nebenabreden hinsichtlich des  Gesamtvertrages bedürfen der Schriftform und werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.  11. Sonstiges Sollten einzelne Teile der vorstehenden Vermietungs- und Montagebedingungen durch Gesetz oder Verordnung ungültig sein  oder werden, so wird dadurch die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Erfüllungsort für die Zahlung und Lieferung ist Dortmund.  12. Widerrufsbelehrung Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist  beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Sie beginnt nicht zu laufen, bevor Sie diese Belehrung in Textform  erhalten haben Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief, Telefax oder E-Mail über  Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Erklärung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der  Widerrufsfrist absenden.  Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhaben, unverzüglich zurückzuzahlen.  Sie müssen uns im Falle des Widerrufs alle Leistungen zurückgeben, die Sie bis zum Widerruf von uns erhalten haben. Ist die  Rückgewähr einer Leistung ihrer Natur nach ausgeschlossen, lassen sich in etwa verwendete Baumaterialien nicht ohne  Zerstörung entfernen, müssen Sie Wertersatz dafür bezahlen.
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Datenschutzerklärung Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist: Kalan Gerüstbau GmbH & Co. KG Minister-Stein-Allee1 444339 Dortmund firma@kalan-geruestbau.de Ihre Betroffenenrechte Unter den angegebenen Kontaktdaten zum Datenschutz können Sie jederzeit folgende Rechte ausüben: Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DSGVO), Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO), Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen (Art. 18 DSGVO), Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns (Art. 21 DSGVO) und Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben (Art. 20 DSGVO). Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an eine Aufsichtsbehörde wenden, z. B. an die zuständige Aufsichtsbehörde des Bundeslands Ihres Wohnsitzes oder an die für uns als verantwortliche Stelle zuständige Behörde. Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Anschriften/Laender/Laender-node.html. Erfassung allgemeiner Informationen beim Besuch unserer Website Art und Zweck der Verarbeitung: Wenn Sie auf unsere Website zugreifen, d.h., wenn Sie sich nicht registrieren oder anderweitig Informationen übermitteln, werden automatisch Informationen allgemeiner Natur erfasst. Diese Informationen (Server-Logfiles) beinhalten etwa die Art des Webbrowsers, das verwendete Betriebssystem, den Domainnamen Ihres Internet-Service-Providers, Ihre IP-Adresse und ähnliches. 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